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 Radarwarner bei Navis !!!

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Radarwarner  bei Navis !!! Empty
BeitragThema: Radarwarner bei Navis !!!   Radarwarner  bei Navis !!! EmptyMo Feb 09, 2009 9:06 am

Die Wahrheit über Radarwarner-Navis



Radarwarner  bei Navis !!! 1x1

Radarwarner  bei Navis !!! 10_3GHHcfbyiGdxU





Ein Navi ist heutzutage mehr als ein Pfadfinder, der einem hilft, von
Punkt A nach Punkt B zu kommen. Die Geräte zeigen hilfreicherweise
teilweise auch die Standorte von fixen Radarfallen. Doch genau diese
Funktion könnte den Lenkern Probleme bereiten. "Obwohl diese
Informationen durch die Temporeduktion vor Gefahrenstellen durchaus
sinnvoll im Sinne der Verkehrssicherheit sein können, ist der Einsatz
dieser Geräte in manchen Ländern verboten, beispielsweise in
Deutschland und in der Schweiz", klärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner
auf.


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"Neben
Strafgeldern droht mancherorts sogar die Abnahme des Geräts." Damit es
nicht zu unliebsamen Strafen kommt, hier die geltenden Bestimmungen vom
ÖAMTC zusammengefasst:
Österreich: GPS-Navigationsgeräte mit einem
POI-Warner als "Ankündigungsfunktion" sind in Österreich erlaubt.
Verboten sind allerdings Radarwarngeräte, die aktiv über Funkwellen
Radarstandorte aufspüren. Die Einfuhr von solchen Geräten nach
Österreich oder der Besitz kann mit bis zu 4.000 Euro Strafe belegt
werden. Ein richtiges Warngerät darf von der Polizei beschlagnahmt
werden.
Schweiz und Deutschland: Alle Geräte, die vor
mobilen oder fest installierten Geschwindigkeitsmessstellen warnen,
sind verboten. Darunter fallen alle GPS-Navigationsgeräte, die eine
Radar-Warn-POI aktiviert haben - also beispielsweise Navigationssysteme
und entsprechend ausgestattete Mobiltelefone. Auch Gerätekombinationen
eines GPS-Gerätes mit einem Handy oder einem Notebook sind untersagt,
wenn sie über eine entsprechende Warnfunktion verfügen. Kann in der
Schweiz ein Polizist einem Autofahrer nachweisen, dass die
Warn-Funktion aktiviert ist, drohen mindestens 200 Euro Strafe.
Ähnliches gilt in Deutschland: Hier droht ein Bußgeld von mindestens 75
Euro. Außerdem dürfen deutsche und Schweizer Polizisten die Geräte
sicherstellen und vernichten. "Die Konfiszierung eines Laptops ist
wirklich fatal, wenn dadurch alle darauf gespeicherten Daten verloren
gehen", sagt Pronebner.
Verboten sind Radarwarner außerdem in
Bosnien-Herzegowina, Irland, Mazedonien und Zypern. Unsicher
präsentiert sich die Rechtslage in Tschechien und Bulgarien: "Im
Zweifelsfall sollte man immer von einem Verbot ausgehen", sagt die
ÖAMTC-Juristin.
Erlaubt sind GPS-Navigationsgeräte mit
POI-Radarwarnern derzeit in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich,
Großbritannien, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen,
Portugal, Russland, Schweden, Serbien, Slowenien, Spanien, Ungarn und
in der Slowakei.
So kann man sein Navi-Gerät trotz Radarwarner nutzen
"Unwissenheit
schützt vor Bestrafung nicht", stellt Pronebner klar. Vor der Fahrt ins
benachbarte Ausland sollten daher alle Autofahrer sicherstellen, dass
ihre Navi-Geräte keine Warn-POIs vor Straßenverkehrskontrollen
(Geschwindigkeit, Rotlicht, allgemeine Polizeikontrollen etc.)
enthalten und diese wenn möglich deaktivieren oder - noch besser - vom
Hersteller entfernen lassen. "Anleitungen zum Löschen oder Deaktivieren
finden sich auf den Homepages der Gerätehersteller und bei
verschiedenen Anbietern."
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